Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die Werbeagentur Augenblick, ansässig in Kaiserallee 61, 76133 Karlsruhe (nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet), bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die sich, jedoch nicht ausschließlich, auf Design, Texterstellung, Konzeptentwicklung, Layoutgestaltung, Fotografie, Vorlagen, Grafiken, Prototypen, animierte Bilder sowie Bild- und Tonwerke, kreative Ideen und IT-bezogene Services wie Content Management, Webhosting und Webdesign/Erstellung (zusammengefasst als „Leistungen“) erstrecken. Diese Leistungen können sowohl Dienst-, Werkleistungen als auch Warenlieferungen beinhalten.

1.2. Mit der Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Kunde automatisch die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die gesamte Geschäftsbeziehung. Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge des Kunden, ohne dass eine erneute explizite Einbeziehung dieser AGB notwendig ist.

1.3. Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Auch der Verzicht auf die Schriftform ist nur durch eine schriftliche Vereinbarung möglich. Ist der Kunde ein Verbraucher, so sind, abweichend von obigem, für Mitteilungen oder Erklärungen, die vom Kunden gegenüber Augenblick oder Dritten abzugeben sind, die Textform ausreichend.

1.4. Abweichende AGB des Kunden sind nur gültig, wenn sie von der Agentur Augenblick ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn Augenblick den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen ohne Vorbehalte erbracht werden.

1.5. Vom Kunden vorgebrachte abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Teil des Vertrags, es sei denn, ihre Geltung wird von Augenblick ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.6. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Augenblick und ihren Kunden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Verträge maßgeblich, die zwischen der Werbeagentur Augenblick und ihren Kunden geschlossen werden. Augenblick bietet vielfältige Leistungen wie Fotografie, Videoproduktion, Webseiten- und Softwareentwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der genaue Leistungsumfang wird in individuellen Vereinbarungen festgelegt. Augenblick schließt keine Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen ab. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, wobei Augenblick der alleinige Vertragspartner des Kunden bleibt. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht gegen die Interessen des Kunden. Beide Parteien benennen jeweils einen Ansprechpartner für den Auftrag. Abweichende AGB des Kunden werden von Augenblick nur bei ausdrücklicher Zustimmung akzeptiert.

2.1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Werk- und Dienstverträge einer Full-Service-Werbeagentur, wie Augenblick. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die Entwicklung von Logos, Slogans, Marken, Werbekampagnen, Internetauftritten, Werbefilmen und anderen Werbeprodukten. Der spezifische Vertragsgegenstand ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen mit jedem Kunden.

2.2. Die Angebote von Augenblick sind freibleibend, sofern nicht anders vereinbart.

2.3. Ein Vertrag zwischen Augenblick und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von Augenblick in Textform bestätigt.

2.4. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Bedingungen und die Geltung dieser AGB. Die Annahme kann auch per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

2.5. Im Falle eines Auftragsabbruchs wird das Honorar entsprechend dem Fortschritt des Auftrags berechnet.

2.6. Augenblick verwendet, sofern nicht anders vereinbart, üblicherweise Open-Source-Softwareprodukte (wie Typo3, WordPress, Magento und Erweiterungen von Drittanbietern). Diese Produkte unterliegen den jeweiligen allgemeinen Lizenzbedingungen (wie der GNU General Public License). Sollte der Kunde den Einsatz kostenpflichtiger Produkte bevorzugen, übernimmt er die entstehenden Mehrkosten.

2.7. Die Leistungen von Augenblick beinhalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine rechtliche Prüfung oder Beratung. Dies umfasst beispielsweise keine Beratung in markenrechtlichen, urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.

2.8. Augenblick kann bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme die Freigabe durch den Kunden verlangen und die Durchführung der Maßnahme bis zur Klärung zurückstellen.

2.9. Falls Augenblick dem Kunden rechtliche Musterdokumente (wie Datenschutzerklärungen) zur Verfügung stellt, sind diese ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit und vom Kunden individuell zu überprüfen.

2.10. Der Kunde verpflichtet sich, Augenblick von allen Ansprüchen und Schäden freizustellen, die aus Rechtsverstößen resultieren, die dem Kunden zuzurechnen sind.

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, Augenblick sämtliche notwendigen Texte, Bilder oder andere Inhalte bereitzustellen und dabei sicherzustellen, dass diese keine Rechte Dritter (wie Urheberrechte) oder gesetzliche Bestimmungen verletzen. Augenblick weist darauf hin, dass sie nicht berechtigt ist, rechtliche Beratungen durchzuführen oder die vom Kunden bereitgestellten Materialien auf rechtliche Konformität zu prüfen.

3.2. Der Kunde muss Augenblick alle erforderlichen Daten, Zugänge und Informationen für die Auftragsdurchführung kostenlos bereitstellen. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, entbindet dies Augenblick von ihrer Leistungspflicht. Erbringt Augenblick dennoch Leistungen, werden entstandene Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.3. Der Kunde garantiert, dass das von ihm bereitgestellte Material keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, Augenblick unaufgefordert und umgehend über alle für die Leistungserbringung relevanten Umstände zu informieren, insbesondere wenn sich Änderungen ergeben, die Einfluss auf die Werbemaßnahmen haben könnten.

3.4. Die Verantwortung für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur liegt beim Kunden. Augenblick übernimmt keine Systemverantwortung.

3.5. Der Kunde unterstützt Augenblick bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Datenmaterial.

3.6. Der Kunde stellt erforderliche technische Einrichtungen wie Hardware oder Datenübertragungsleitungen funktionsbereit zur Verfügung und unterstützt Augenblick bei Testläufen und Abnahmetests.

3.7. Mitwirkungsleistungen des Kunden erfolgen kostenfrei für Augenblick.

3.8. Kann Augenblick die Leistungen aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Kunden nicht oder nur mit Mehraufwand erbringen, ist Augenblick berechtigt, diese Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3.9. Beide Parteien verpflichten sich zu regelmäßigen Abstimmungen über den Fortschritt und mögliche Hindernisse im Verlauf des Projekts.

3.10. Erkennt der Kunde Fehler oder Unklarheiten in seinen Angaben, muss er dies Augenblick unverzüglich mitteilen.

3.11. Die Kommunikation zwischen Augenblick und dem Kunden soll effektiv und fehlerresistent erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, formelle Kommunikationsvoraussetzungen zu beachten und Probleme oder technische Störungen angemessen zu beschreiben. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, entstehen keine Rechte oder Pflichten für den Kunden gegenüber Augenblick.

4.1. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, in Prospekten und ähnlichen Materialien von Augenblick stellen keine verbindlichen Angebote dar.

4.2. Anfragen für Verträge, Aufträge oder sonstige Dienstleistungen an Augenblick führen erst nach deren ausdrücklicher Annahme zu einer vertraglichen Bindung. Augenblick behält sich das Recht vor, solche Anfragen abzulehnen.

4.3. Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote von Augenblick für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig.

4.4. Augenblick behält sich das Recht vor, auch bereits angenommene Werbeaufträge – sowie einzelne Anfragen im Rahmen eines bestehenden Vertrages – abzulehnen oder zu sperren, falls:

  • deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter verstößt;
  • der Inhalt von der Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde;
  • die Veröffentlichung für Augenblick aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach den sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Agentur unzumutbar ist.
  • der Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen in Verzug ist und er nach erfolgter Mahnung bzw. Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.


4.5. In Fällen der Ablehnung oder Sperrung wird der Auftraggeber von Augenblick entsprechend informiert. Aus solch einer Ablehnung oder Sperrung entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegenüber Augenblick.

5.1. Augenblick ist berechtigt, nach Erteilung eines Auftrags eine Anzahlung von 50% des vereinbarten oder voraussichtlichen Honorars in Rechnung zu stellen. Des Weiteren kann Augenblick Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen vom Kunden verlangen.

5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags behält Augenblick alle Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen sowie an den dem Kunden bereits übergebenen Produkten oder sonstigen erbrachten Leistungen.

5.2. Alle von Augenblick erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung dienen (nachfolgend als „Vorlagen“ bezeichnet), bleiben Eigentum von Augenblick. Falls der Kunde die Herausgabe dieser Vorlagen wünscht, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden.

6.1. Alle von Augenblick erbrachten Leistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge, wie Skonti, durch den Kunden zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist ist Augenblick berechtigt, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, Verzugszinsen gemäß des entsprechenden Paragraphen des § 288 BGB zu verlangen.

6.2. Von Augenblick angegebene Liefertermine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich und werden nur dann als fest vereinbart betrachtet, wenn sie im Einzelfall schriftlich als Fixtermin festgelegt wurden.

6.3. Die Einhaltung von Terminen oder verbindlich vereinbarten Fristen durch Augenblick setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Informationen, Freigaben oder sonstigen Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig an Augenblick übermittelt hat. Sollte dies nicht der Fall sein oder die Nichteinhaltung einer Frist auf Umstände zurückzuführen sein, die Augenblick nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Frist entsprechend der Dauer dieser Umstände.

6.4. Augenblick ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, sofern die Leistungen nicht nach ihrer Art oder Beschaffenheit unteilbar sind oder eine Teilleistung dem Kunden unzumutbar wäre.

6.5. Verzögerungen in der Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (wie Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen etc.), entbinden Augenblick für deren Dauer von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung. Dies gilt auch, wenn diese Umstände während eines bereits bestehenden Verzugs auftreten. Dauert eine solche Verzögerung länger als sechs Wochen, haben beide Parteien das gesetzliche Rücktrittsrecht. In diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7.1. Augenblick ist befugt, zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen oder Teilen davon Dritte im eigenen Namen hinzuzuziehen, ohne dass dafür eine gesonderte Zustimmung des Kunden notwendig ist. Die Verantwortlichkeit von Augenblick für die Qualität der Leistungen bleibt hiervon unberührt.

7.2. Falls im Angebot speziell angegeben, kann Augenblick vom Kunden die Erstattung von Kosten verlangen, die durch die Beauftragung Dritter (wie Fotografen, Stylisten, Druckereien etc.) entstehen. Hierfür sind geeignete Nachweise vorzulegen. Alternativ kann Augenblick nach eigenem Ermessen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben. In diesem Fall wird der Kunde Augenblick schriftlich bevollmächtigen. Die Haftung für die Leistungen Dritter richtet sich nach der zwischen dem Dritten und dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehung. Eine Haftung von Augenblick für Leistungen dieser Dritten ist ausgeschlossen.

7.3. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Drittanbietern können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und individuelle Vereinbarungen das Vertragsverhältnis zwischen Augenblick und dem Kunden beeinflussen. Augenblick wird den Kunden so früh wie möglich über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis informieren. Falls erforderlich, werden Augenblick und der Kunde eine Anpassung ihres Vertragsverhältnisses vereinbaren.

7.4. Augenblick übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen von Drittanbietern stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens Augenblick für diese Drittanbieter.

7.5. Mit der Beauftragung von Besorgungsgehilfen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Dritten Teil der Geschäftsbedingungen von Augenblick.

8.1. Augenblick haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Augenblick nur, wenn der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, den Augenblick bei Vertragsabschluss hätte voraussehen müssen oder bei Anwendung üblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Wert des jeweiligen Auftrags beschränkt, auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.2. Der Kunde stellt Augenblick von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen durch von Augenblick erarbeitete Maßnahmen oder vom Kunden bereitgestellte Inhalte entstehen. Der Kunde übernimmt die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Augenblick, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten. Augenblick verpflichtet sich, rechtliche Bedenken bezüglich durchzuführender Maßnahmen unverzüglich schriftlich dem Kunden mitzuteilen. Sollte eine rechtliche Überprüfung erforderlich werden, trägt der Kunde in Absprache mit Augenblick die Kosten.

8.3. Augenblick haftet nicht für in Werbemaßnahmen oder -kampagnen enthaltene Sachaussagen über Produkte und Dienstleistungen des Kunden.

8.4. Augenblick haftet nicht für Datenverluste nach Abnahme der vereinbarten Arbeiten.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen, oder für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Beschränkungen gelten ebenso für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen von Augenblick.

8.5. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er Augenblick zur Verfügung stellt, wie Angaben, Daten, Abbildungen, Produktbeschreibungen und Markenrechte, sowie für Inhalte, die er selbst mit den Leistungen von Augenblick verknüpft. Augenblick ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu prüfen, insbesondere nicht hinsichtlich datenschutzrechtlicher Vorgaben.

8.6. Der Kunde muss Augenblick umgehend über alle Änderungen der bereitgestellten Inhalte informieren, sofern dies für die Erbringung der Leistungen durch Augenblick erforderlich ist.

8.7. Augenblick haftet nicht für vom Kunden bereitgestellte Inhalte. Der Kunde stellt Augenblick von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten für notwendige Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für solche Inhalte frei.

8.8. Sollten die Leistungen von Augenblick teilweise oder vollständig aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verwertbar sein, bleibt der Anspruch von Augenblick auf Vergütung hiervon unberührt.

9.1. Für laufende Dienstleistungen berechnet Augenblick ein Entgelt auf Stundenbasis, wobei jede angefangene 15 Minuten voll abgerechnet wird. Der Stundensatz beträgt 90 Euro. Bei Werkverträgen, wie beispielsweise der Erstellung einer Webseite, ist Augenblick berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

9.2. Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.3. Augenblick ist befugt, ihre Preise regelmäßig anzupassen, sofern die eigenen Kosten für die Dienstleistungserbringung steigen. Bestehende Kunden werden über Preisanpassungen spätestens einen Monat vor deren Wirksamwerden per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Mitteilung festgelegten Frist, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Mitteilung enthält Hinweise zu Frist und Folgen eines Widerspruchs oder dessen Ausbleibens. Kunden haben das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen, falls sie mit der Anpassung nicht einverstanden sind.

9.4. Die Vergütung ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

9.5. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage ab Rechnungseingang. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs. Rechnungen können auch elektronisch übermittelt werden.

9.6. Kosten für Dienstleistungen Dritter müssen von Augenblick nicht im Voraus bezahlt werden.

9.7. Augenblick ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen Abschlagszahlungen zu stellen, die sich nach dem Umfang der bis dahin erbrachten Leistungen bemessen.

9.8. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Augenblick aufrechnen.

9.9. Der Auftraggeber darf die vereinbarte Vergütung nicht wegen Mängeln der Leistung verweigern oder zurückhalten, es sei denn, die Mängel sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

10.1. Für vereinbarte Werkleistungen kann Augenblick eine schriftliche Abnahme verlangen. Diese ist nur erforderlich, wenn Augenblick den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben unberührt. Die Abnahmefrist beträgt 2 Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung des Werks, es sei denn, besondere Umstände erfordern eine längere Frist, die Augenblick dem Kunden mitteilen wird. Wird innerhalb dieser Frist nicht reagiert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

10.2. Augenblick leistet Gewähr für Mängel nach gesetzlichen Bestimmungen und kann wählen, ob eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Bei Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung bestehen die gesetzlichen Ansprüche des Kunden.

10.3. Beanstandete Leistungen sind von dem Kunden unverändert zur Prüfung durch Augenblick bereitzuhalten.

10.4. Bei teilweisen Mängeln darf die Abnahme der restlichen, mangelfreien Leistungsteile nicht verweigert werden, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.

10.5. Geringfügige Abweichungen bei Reproduktionen gelten nicht als Mangel.

10.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Leistungserbringung bzw. bei verborgenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach deren Erkennbarkeit erfolgen. Versäumt der Kunde diese Frist, ist eine Gewährleistung von Augenblick ausgeschlossen.

10.7. Der Kunde darf die vereinbarte Vergütung nicht wegen Mängeln verweigern oder zurückhalten, es sei denn, das Bestehen eines solchen Mangels ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

10.8. Diese Regelungen zur Abnahme gelten ausschließlich für Werkverträge.

10.9. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich vereinbarte Leistung gemäß der Auftragsbeschreibung.

10.10. Die Abnahme setzt die vollständige Übergabe und die Anzeige der Abnahmebereitschaft durch Augenblick voraus.

10.11. Der Kunde hat innerhalb von 7 Tagen mit der Prüfung zu beginnen.

10.12. Bei gescheiterter Abnahme übergibt der Kunde Augenblick eine Liste aller Mängel. Augenblick stellt danach eine mangelfreie Version bereit. In der Folgeprüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft.

10.13. Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen die Abnahme schriftlich zu erklären.

10.14. Ohne wesentliche Mängel gelten die Leistungen nach 2 Wochen als abgenommen.

10.15. Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Diese sind im Abnahmeprotokoll aufzuführen.

10.16. Die Erstellung der Leistungen kann in Teilabschnitten erfolgen. Augenblick kann bei sachlicher Begründung eine Teil- oder Zwischenabnahme verlangen.

10.17. Die Regelungen zur Abnahme, Gewährleistung und Vergütung gelten auch für Teilabschnitte. Change-Requests, die abgenommenen Teilabschnitte betreffen, sind gesondert zu vergüten.

11.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Inhalte, die er Augenblick zur Verfügung stellt oder die er mit den Leistungen von Augenblick verknüpft. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Angaben, Daten, Abbildungen, Produktbeschreibungen und Markenrechte. Augenblick ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf die Einhaltung gesetzlicher oder anderer Vorschriften zu prüfen, insbesondere nicht hinsichtlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

11.2. Die persönlichen Daten des Kunden werden ausschließlich für die Durchführung des Vertrags gemäß diesen AGB und anderen vertraglichen Vereinbarungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungssystemen zu.

11.3. Beide Vertragsparteien beachten die relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Augenblick wird personenbezogene Daten Dritter, die vom Kunden weitergeleitet oder im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet und genutzt werden, nur gemäß den Weisungen des Kunden handhaben. Der Kunde ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

11.4. Die Parteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden. Dies betrifft alle Mitarbeiter, eventuell den Kunden des Auftraggebers sowie Dritte, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten eingesetzt werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.

12.1. Sobald die vollständige Vergütung durch den Kunden erfolgt ist, verpflichtet sich Augenblick, keine identischen Entwürfe für ähnliche Agenturdienstleistungen an Konkurrenten des Kunden in derselben Branche zu liefern. Dieser Konkurrenzausschluss geht einher mit der Verpflichtung des Kunden, während der laufenden und nicht gekündigten Vertragsbeziehung zu Augenblick für die im Vertrag definierten Leistungen keine andere Agentur zu beauftragen.

12.2. Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit mit Augenblick und für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach deren Beendigung, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Augenblick keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder Versuche hierzu zu unternehmen. Dies umfasst das Angebot einer festen oder freiberuflichen Mitarbeit direkt beim Kunden.

12.3. Beide Vertragsparteien, also Augenblick und der Kunde, verpflichten sich gegenseitig, keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben oder während der Dauer eines bestehenden Anstellungsverhältnisses bei der jeweiligen Vertragspartei zu beschäftigen.

12.4. Die genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn der jeweilige Arbeitgeber schriftlich seine Zustimmung zur Beschäftigung des Mitarbeiters bei der anderen Vertragspartei erteilt hat. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach Billigkeit festgelegt wird, jedoch mindestens 5.000,00 Euro beträgt, es sei denn, die Vertragspartei hatte bei Einstellung des Mitarbeiters keine Kenntnis von dessen vorheriger Beschäftigung bei der anderen Partei.

13.1. Für die Kündigung des Vertrags gelten die in den individuellen Verträgen festgelegten Laufzeiten. Eine Kündigung dieses Vertrags durch eine der beiden Parteien ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.

13.2. Falls im Vertrag keine spezifische Laufzeit definiert wurde, entsteht ein fortlaufendes Vertragsverhältnis. Dieses kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats aufgelöst werden.

14.1. Die zwischen Augenblick und ihren Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Falls der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis am Sitz von Augenblick vereinbart. Dies berührt nicht die Geltung ausschließlicher Gerichtsstände. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz oder seine Adresse im Ausland hat.

14.3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern und anderen Kreativen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse fällig ist, entsprechend dem „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG). Diese Abgabe ist vom Kunden selbst bei der Künstlersozialkasse zu melden und zu entrichten. Augenblick hat keinen Einfluss auf die Höhe und den Umfang dieser Abgabe.

14.4. Augenblick behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Geschäftsstrategie) anzupassen und wird Bestandskunden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Mitteilung gesetzten Frist, gilt die Änderung als akzeptiert. Bei Widerspruch kann Augenblick den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.

14.5. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften.

14.6. Für Lieferungen und Zahlungen sowie für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Karlsruhe vereinbart.

14.7. Der Versand von Unterlagen oder Arbeitsergebnissen von Augenblick erfolgt auf Risiko und Rechnung des Kunden. Augenblick ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.

14.8. Die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bestehen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Klauseln durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommen. Dies gilt auch bei Regelungslücken.